Mehrwertsteuer-Rechner
Möchtest du die Mehrwertsteuer berechnen? Der reguläre Steuersatz in Deutschland liegt bei 19 %, der ermäßigte bei 7 %. Um vom Nettobetrag zum Bruttobetrag zu gelangen, multiplizierst du den Nettowert mit 1,19 beziehungsweise 1,07. Willst du die Steuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen, teilst du ihn durch 1,19 oder 1,07. Auf Allesumrechnen.de nimmt dir dieser Rechner die Arbeit ab und liefert sofort das korrekte Ergebnis.
Ergebnis
Wie funktioniert die Berechnung der Mehrwertsteuer?
Egal, ob du als Verbraucher wissen möchtest, wie viel Steuer in einem Kaufpreis steckt, oder ob du als Unternehmer Rechnungen schreibst: Die Mathematik hinter der Mehrwertsteuer ist immer gleich. Es gibt im Grunde zwei klassische Rechenwege, die du kennen solltest. Entweder schlägst du die Steuer auf einen Grundbetrag auf, oder du rechnest sie aus einem Endbetrag heraus.
Nettobetrag in Bruttobetrag umwandeln (Aufschlag)
Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuern. Um den Bruttobetrag, also den Preis inklusive Steuern, zu berechnen, musst du die Mehrwertsteuer addieren. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent entspricht der Bruttobetrag 119 Prozent des Nettobetrags. Die einfachste Methode ist daher die Multiplikation mit dem Faktor 1,19.
Angenommen, du hast einen Nettobetrag von 100 Euro. Du rechnest 100 Euro multipliziert mit 1,19. Das Ergebnis sind 119 Euro. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt in diesem Fall exakt 19 Euro. Gilt für das Produkt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, rechnest du 100 Euro multipliziert mit 1,07 und kommst auf 107 Euro.
Bruttobetrag in Nettobetrag umwandeln (Herausrechnen)
Oft hast du nur den Endpreis zur Verfügung und musst herausfinden, wie hoch der Nettopreis ist. Ein häufiger Fehler ist es, einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen. Das führt zu einem falschen Ergebnis, da der Bruttobetrag ja bereits 119 Prozent entspricht.
Die korrekte Herangehensweise ist die Division. Du teilst den Bruttobetrag durch 1,19. Hast du beispielsweise einen Bruttobetrag von 119 Euro, teilst du diesen durch 1,19 und erhältst den korrekten Nettobetrag von 100 Euro. Bei dem ermäßigten Satz von 7 Prozent teilst du den Bruttobetrag entsprechend durch 1,07.
Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland
In Deutschland wird nicht auf alle Produkte und Dienstleistungen die gleiche Steuer erhoben. Der Gesetzgeber unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Steuersätzen, um bestimmte Güter des täglichen Bedarfs für die Bevölkerung erschwinglicher zu machen.
Der reguläre Steuersatz von 19 Prozent
Dieser Satz ist der Standard. Er gilt für die allermeisten Produkte und Dienstleistungen, die du im Alltag kaufst. Wenn es keine spezielle gesetzliche Ausnahme gibt, fallen 19 Prozent an. Hier sind einige typische Beispiele:
- Elektronikartikel wie Smartphones, Fernseher und Computer
- Bekleidung und Schuhe
- Fahrzeuge und Kraftstoffe
- Möbel und Haushaltswaren
- Dienstleistungen von Handwerkern, Anwälten oder Friseuren
- Alkoholische Getränke und Luxusgüter
- Digitale Produkte und Software
Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent
Der reduzierte Satz wurde eingeführt, um Grundbedürfnisse finanziell zu entlasten. Die Liste der begünstigten Produkte ist lang und im Detail oft sehr spezifisch geregelt. Zu den wichtigsten Kategorien gehören:
- Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Fleisch, Obst und Gemüse
- Leitungswasser
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form)
- Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Konzerte oder Museen
- Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (bis 50 Kilometer)
- Hotelübernachtungen (reine Übernachtungsleistung ohne Frühstück)
Übersichtstabelle: Netto und Brutto im Vergleich
Damit du ein besseres Gefühl für die Zahlen bekommst, haben wir dir eine Übersichtstabelle für gängige Beträge erstellt. So siehst du auf einen Blick, wie sich die Steuersätze auf den Endpreis auswirken.
| Nettobetrag | Steuer (19 %) | Bruttobetrag (19 %) | Steuer (7 %) | Bruttobetrag (7 %) |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 Euro | 1,90 Euro | 11,90 Euro | 0,70 Euro | 10,70 Euro |
| 50,00 Euro | 9,50 Euro | 59,50 Euro | 3,50 Euro | 53,50 Euro |
| 100,00 Euro | 19,00 Euro | 119,00 Euro | 7,00 Euro | 107,00 Euro |
| 250,00 Euro | 47,50 Euro | 297,50 Euro | 17,50 Euro | 267,50 Euro |
| 500,00 Euro | 95,00 Euro | 595,00 Euro | 35,00 Euro | 535,00 Euro |
| 1.000,00 Euro | 190,00 Euro | 1.190,00 Euro | 70,00 Euro | 1.070,00 Euro |
Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Im Alltag werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer fast immer synonym verwendet. Wenn du im Supermarkt einkaufst, steht auf dem Kassenbon in der Regel "MwSt.". Schaust du dir jedoch eine Rechnung von einem Handwerker oder ein offizielles Formular des Finanzamts an, ist dort von der "Umsatzsteuer" die Rede.
Rein rechtlich gesehen gibt es in Deutschland das Umsatzsteuergesetz. Der korrekte steuerrechtliche Begriff lautet also Umsatzsteuer. Sie wird auf den Umsatz eines Unternehmens erhoben. Das System ist jedoch so aufgebaut, dass letztendlich nur der geschaffene "Mehrwert" besteuert wird. Unternehmen können nämlich die Steuer, die sie selbst für Einkäufe gezahlt haben (die sogenannte Vorsteuer), vom Finanzamt zurückfordern. So wird die Steuerlast durch die gesamte Produktionskette weitergereicht, bis sie am Ende vom privaten Endverbraucher getragen wird. Deshalb ist der Begriff Mehrwertsteuer wirtschaftlich gesehen absolut zutreffend, auch wenn das Gesetz ihn so nicht nennt.
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Wenn du selbst Unternehmer bist und Rechnungen schreibst, reicht es nicht aus, einfach nur einen Endbetrag zu nennen. Das Finanzamt stellt strenge Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung, damit der Empfänger (sofern er ebenfalls Unternehmer ist) die Vorsteuer geltend machen kann.
Du musst den Nettobetrag, den angewandten Steuersatz sowie den exakten Steuerbetrag separat ausweisen. Erst dann folgt der Bruttobetrag. Bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro brutto sind die Regeln etwas gelockert. Hier genügt es, den Bruttobetrag und den geltenden Steuersatz in Prozent anzugeben. Die separate Ausweisung des Steuerbetrags in Euro entfällt in diesem Fall.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Mehrwertsteuer
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Um den Nettobetrag aus einem Bruttobetrag zu ermitteln, nutzt du die Division. Bei 19 Prozent teilst du den Bruttobetrag durch 1,19. Bei 7 Prozent teilst du ihn durch 1,07. Ziehe niemals einfach die Prozentzahl vom Endbetrag ab, da dies mathematisch inkorrekt ist.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent?
Der reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Dazu zählen vor allem Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Milchprodukte und Backwaren. Auch Bücher, Zeitungen, Fahrkarten für den Nahverkehr sowie Eintrittskarten für kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater werden mit 7 Prozent besteuert.
Warum zahlt man in der Gastronomie manchmal 19 und manchmal 7 Prozent?
In der Gastronomie ist das Steuerrecht besonders komplex. Kaufst du dir Speisen zum Mitnehmen (To-Go) oder lässt dir Essen liefern, gelten diese als reine Lebensmittellieferung und werden mit 7 Prozent besteuert. Verzehrst du das Essen jedoch im Restaurant, handelt es sich um eine Dienstleistung, für die der reguläre Satz von 19 Prozent anfällt. Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser und reiner Milch) werden in der Gastronomie generell mit 19 Prozent besteuert.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie weisen dann auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus und müssen diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug dürfen sie aber auch keine Vorsteuer aus ihren betrieblichen Einkäufen vom Finanzamt zurückfordern.
Sind Versandkosten mehrwertsteuerpflichtig?
Ja, in den meisten Fällen sind Versandkosten steuerpflichtig. Steuerrechtlich teilen die Versandkosten das Schicksal der Hauptleistung. Wenn du ein Produkt kaufst, das mit 19 Prozent besteuert wird, fallen auch auf die dazugehörigen Versandkosten 19 Prozent an. Verschickst du ausschließlich Bücher (7 Prozent), werden auch die Versandkosten mit 7 Prozent besteuert.
Was passiert bei Rechnungen ins Ausland?
Hier muss zwischen Privatkunden und Geschäftskunden sowie EU und Nicht-EU unterschieden werden. Verkaufst du als deutsches Unternehmen an einen Geschäftskunden im EU-Ausland (mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), greift das Reverse-Charge-Verfahren. Die Rechnung wird netto ohne deutsche Steuer ausgestellt. Bei Lieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) entfällt die deutsche Mehrwertsteuer ebenfalls, hier gelten die Zoll- und Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes.