TVöD Kündigungsfrist-Rechner

Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Mit unserem TVöD Kündigungsfrist-Rechner ermittelst du schnell und unkompliziert, zu welchem Datum du kündigen kannst. Gib einfach deine Beschäftigungsdauer ein und unser Tool zeigt dir sofort die exakte Frist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst an. Nutze jetzt den Rechner auf dieser Seite, um deine persönliche Kündigungsfrist zu bestimmen!

TVöD Kündigungsfrist berechnen
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Wie funktioniert die Kündigungsfrist im TVöD?

Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest und dein Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt ist, gelten für dich andere Kündigungsfristen als in der freien Wirtschaft. Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar grundlegende Fristen verankert, der TVöD weicht hiervon jedoch mit eigenen, oft arbeitnehmerfreundlicheren Bestimmungen ab. Maßgeblich für die reguläre Kündigung ist der Paragraph 34 des TVöD. Diese Regelungen gelten für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen gleichermaßen.

Die wichtigste Kennzahl für die Berechnung deiner Kündigungsfrist ist die ununterbrochene Beschäftigungszeit bei deinem aktuellen Arbeitgeber. Je länger du im öffentlichen Dienst bei demselben Dienstherrn tätig bist, desto länger wird die Frist, die sowohl du als auch dein Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung einhalten müssen. Das Prinzip der Gleichbehandlung sorgt hier dafür, dass die Fristen für beide Seiten identisch sind. Das unterscheidet den TVöD von vielen Standardverträgen in der freien Wirtschaft, bei denen die Frist für den Arbeitnehmer oft auf vier Wochen eingefroren bleibt, während sie für den Arbeitgeber mit den Jahren ansteigt.

Die Fristen in der Probezeit

Jedes neue Arbeitsverhältnis beginnt in der Regel mit einer Probezeit. Im Geltungsbereich des TVöD beträgt diese Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverträgen standardmäßig sechs Monate. Innerhalb dieser ersten sechs Monate greift eine verkürzte Kündigungsfrist. Sowohl du als auch dein Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss kündigen.

Der Zusatz „zum Monatsschluss“ ist hierbei ein entscheidendes Detail. Anders als im BGB, wo in der Probezeit an jedem beliebigen Tag mit einer Zwei-Wochen-Frist gekündigt werden kann, musst du im TVöD immer das Ende eines Kalendermonats anvisieren. Wenn du beispielsweise am 10. eines Monats kündigst, endet dein Vertrag nicht schon am 24. des Monats, sondern erst am letzten Tag dieses Monats.

Ordentliche Kündigungsfristen nach der Probezeit

Sobald du die Probezeit erfolgreich absolviert hast, verlängern sich die Kündigungsfristen deutlich. Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Dauer der Frist exakt nach deinen vollendeten Beschäftigungsjahren. Zudem ändert sich der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird. Während im ersten Jahr noch zum Monatsende gekündigt werden kann, sind Kündigungen ab einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr nur noch zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende) möglich.

Hier ist eine detaillierte Übersicht der Kündigungsfristen nach Paragraph 34 TVöD für unbefristete Arbeitsverhältnisse:

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist Kündigungstermin
Bis zu 1 Jahr 1 Monat Zum Monatsende
Mehr als 1 Jahr 6 Wochen Zum Quartalsende
Mindestens 5 Jahre 3 Monate Zum Quartalsende
Mindestens 8 Jahre 4 Monate Zum Quartalsende
Mindestens 10 Jahre 5 Monate Zum Quartalsende
Mindestens 12 Jahre 6 Monate Zum Quartalsende

Diese Tabelle verdeutlicht, wie wichtig es ist, die genaue Dauer der eigenen Zugehörigkeit zum Betrieb zu kennen. Ein Sprung in die nächste Stufe geschieht immer an dem Tag, an dem das entsprechende Beschäftigungsjahr vollendet wird.

Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverträgen im TVöD

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst starten mit einem befristeten Vertrag. Wenn dein Vertrag von vornherein auf eine bestimmte Zeit festgelegt ist, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dennoch kann es Situationen geben, in denen du oder dein Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchten. Hier greift der Paragraph 30 des TVöD, der spezielle Fristen für Zeitverträge definiert.

Auch bei befristeten Verträgen gibt es eine Probezeit, deren Länge sich jedoch nach der vereinbarten Vertragsdauer richtet. Bei einer Befristung ohne sachlichen Grund beträgt die Probezeit bei einer Vertragsdauer von bis zu sechs Monaten lediglich zwei Wochen. Ist der Vertrag länger befristet, beträgt die Probezeit vier Wochen, höchstens jedoch sechs Monate.

Nach Ablauf dieser Probezeit gelten für befristete Verträge die folgenden ordentlichen Kündigungsfristen:

  • Bei einer Vertragsdauer von insgesamt bis zu sechs Monaten: zwei Wochen zum Monatsschluss.
  • Bei einer Vertragsdauer von mehr als sechs Monaten bis zu einem Jahr: vier Wochen zum Monatsschluss.
  • Bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren: sechs Wochen zum Monatsschluss.
  • Bei einer Vertragsdauer von mehr als zwei Jahren bis zu drei Jahren: drei Monate zum Quartalsende.

Es ist extrem wichtig, diese abweichenden Regelungen im Blick zu behalten, falls du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest und einen Jobwechsel planst.

Die außerordentliche und fristlose Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung, bei der Fristen eingehalten werden müssen, gibt es auch im öffentlichen Dienst die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese ist in der Regel fristlos. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet nicht primär der TVöD, sondern der Paragraph 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Eine fristlose Kündigung kann von beiden Seiten nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es der kündigenden Partei absolut unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten. Für Arbeitnehmer können solche Gründe beispielsweise ausbleibende Lohnzahlungen über einen längeren Zeitraum oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sein. Für Arbeitgeber sind typische Gründe Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder schwere Beleidigungen.

Beachte dabei eine strenge formale Hürde: Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigende von den Tatsachen erfahren hat, die zur Kündigung berechtigen. Verstreicht diese Zwei-Wochen-Frist, ist eine fristlose Kündigung wegen dieses speziellen Vorfalls nicht mehr möglich.

Wichtige formale Anforderungen an die Kündigung

Ganz unabhängig davon, ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst, musst du zwingend die Schriftform einhalten. Das bedeutet, dass die Kündigung handschriftlich im Original unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per E-Mail, über WhatsApp, per Fax oder gar mündlich ist rechtlich unwirksam. Dein Arbeitsverhältnis würde in einem solchen Fall ganz normal weiterlaufen.

Sorge zudem dafür, dass du den Zugang deiner Kündigung beweisen kannst. Du kannst das Kündigungsschreiben persönlich übergeben und dir den Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen. Alternativ ist der Versand als Einwurf-Einschreiben eine sichere Methode. Der Tag, an dem die Kündigung im Machtbereich deines Arbeitgebers ankommt (zum Beispiel im Briefkasten der Personalabteilung), ist entscheidend für den Beginn der Fristberechnung, nicht das Datum, welches auf dem Brief steht.

Was gilt bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn du eine neue Stelle gefunden hast und diese schneller antreten möchtest, als es deine Kündigungsfrist im TVöD erlaubt, ist ein Aufhebungsvertrag eine hervorragende Alternative. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Einigung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, frei wählbaren Datum zu beenden.

Bei einem solchen Vertrag spielen die im TVöD festgelegten Fristen keine Rolle mehr. Ihr könnt euch darauf einigen, das Verhältnis bereits morgen, in zwei Wochen oder an jedem anderen beliebigen Datum zu beenden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht allerdings nicht. Dein Arbeitgeber muss dieser Lösung zustimmen. Oftmals lassen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst jedoch mit sich reden, wenn eine reibungslose Übergabe deiner Aufgaben gewährleistet ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet Kündigung zum Quartalsende genau?

Ein Kalenderjahr ist in vier Quartale unterteilt. Das Quartalsende (auch Ende des Kalendervierteljahres genannt) fällt somit exakt auf vier fixe Termine im Jahr: den 31. März, den 30. Juni, den 30. September und den 31. Dezember. Wenn deine Frist beispielsweise sechs Wochen zum Quartalsende beträgt, muss deine Kündigung spätestens sechs Wochen vor einem dieser vier Daten bei deinem Arbeitgeber auf dem Tisch liegen, damit das Arbeitsverhältnis an diesem Stichtag endet.

Zählt meine Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit?

Nein, in der Regel wird die Zeit, die du als Auszubildender bei deinem Arbeitgeber verbracht hast, nicht zur Beschäftigungszeit im Sinne des Paragraph 34 TVöD gerechnet. Die Zählung der Jahre für die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt erst ab dem ersten Tag deines regulären Angestelltenverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

Gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gleichen Fristen?

Ja. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht eine absolute Gleichstellung der Vertragsparteien bei der Beendigung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen vor. Die Fristen, die du in der Tabelle zur Beschäftigungszeit findest, binden deinen Arbeitgeber im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung genauso wie dich.

Wird die Kündigungsfrist bei Krankheit verlängert?

Nein. Eine Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf den Lauf von Kündigungsfristen. Du kannst auch während du krankgeschrieben bist ordnungsgemäß kündigen oder gekündigt werden. Die vertraglichen Fristen laufen unabhängig von deinem Gesundheitszustand ganz normal weiter ab.

Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich kündige?

Den Urlaub, den du dir bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses anteilig erarbeitet hast, darfst du während der Kündigungsfrist nehmen. Dein Arbeitgeber sollte dir diesen Urlaub gewähren. Nur wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Kündigungsfrist so kurz ist, dass die freien Tage nicht mehr genommen werden können, muss der verbleibende Resturlaub am Ende mit dem letzten Gehalt finanziell abgegolten, also ausgezahlt werden.

Quellenangaben

Arbeitsrechte.de – Kündigungsfrist im TVöD

https://www.arbeitsrechte.de/kuendigungsfrist-tvoed/

Bundesministerium des Innern und für Heimat – TVöD

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/tvoed-node.html

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